Wissenswertes zum Thema Brandschutz

Wann benötige ich einen Branschutznachweis

Brandschutznachweis Rheinland-Pfalz:

Die Grundlagen für die Aufstellung und Vorlage eines bautechnischen Nachweises, als Brandschutznachweis oder objektbezogenes Brandschutzkonzept, bildet in Rheinland-Pfalz die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO).


Gemäß § 7 Abs. 4:
"Für die bautechnischen Nachweise gilt § 5 entsprechend; bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 sind Angaben zum Nachweis des Brandschutzes nach § 5 Abs. 2 jedoch nicht erforderlich. Abweichend von Satz 1 sind für Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 1 LBauO die bautechnischen Nachweise nicht vorzulegen; sie sind auf der Baustelle vorzuhalten, der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen und dauerhaft aufzubewahren. (§ 66 Abs. 1 Satz 4 LBauO")

Somit kann kurzgesagt festgestellt werden, dass Gebäude der GK 1 und 2 keine gesonderte Brandschutztechnische Planung benötigen. 
Bei Gebäuden der GK 3 bis 5, Regelbauten, wird nur zwischen den Genehmigungsverfahren unterschieden, wobei die bautechnische Nachweise bei Genehmigungsverfahren nach § 66 nur auf der Baustelle vorgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden müssen. 
Sonderbauten oder Garagen bedürfen in der Regel immer einer Brandschutztechnischen Planung.

Brandschutznachweis Saarland:

Entgegen der voran beschriebenen Regelungen in Rheinland-Pfalz, wir die Notwendigkeit von bautechnischen Nachweisen bereits in der Saarländischen Landesbauordnung sinngemäß beschrieben.

Gemäß § 67 Abs. 1:
"Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz sowie die Energieeinsparung ist nach näherer Maßgabe der Rechtsverordnung aufgrund des § 86 Abs. 2 durch hierzu berechtigte Personen nachzuweisen (bautechnische Nachweise); dies gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben..."

Brandschutznachweis Berlin/ Bayern:

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Brandschutzprüfung durch Prüfingenieure bzw. Prüfsachverständige


Brandschutzprüfung Berlin, Saarland, Bayern etc.
In der Regel erfolgt die Brandschutzprüfung durch spezielle Prüfingenieure bzw. Prüfsachverständige für Brandschutz. Im Grunde nach decken sich die Verfahren, insbesondere der Prüfablauf in allen Bundesländern. Zu den Unterschieden: 

Brandschutzprüfung Saarland
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Brandschutzprüfung Berlin
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Brandschutzprüfung Bayern
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